Werkstattverfahren 15.03.2019

15.03.2019
Werkstatt für den Schulstandort Waldstadt II

Nach dem Werkstattverfahren am 15.03.2019 favorisiert die Stadt Planungsvariante 2. 
In dieser Variante können sämtliche Bauten untergebracht werden. Die Förderschule und die Gesamtschule (GS) rücken näher an die Wohnbebauung heran. Das LSG wird in Anspruch genommen für den Bau der beiden wettkampffähigen Sportplätze.
Eine Zusammenfassung der Stadtverwaltung zum Werkstattverfahren finden Sie hier.

Unsere Auswertung zum Werkstattverfahren:

Im Werkstattverfahren wurde der maximale Erhalt des Waldes bzw. wertvollen Baumbestandes nicht behandelt, wie im Beschluss (07.11.2018 (18/SVV/0737) (Link)) festgelegt. 

Stattdessen informierte die Stadt über neue Planungsvarianten, in denen sie selbst über die Inanspruchnahme des Landschaftsschutzgebietes (LSG) entscheiden kann. Dies geschieht durch eine geringere Flächeninanspruchnahme im LSG. 

Damit soll die ablehnende Stellungnahme des Umweltministeriums vom 12.02.2019 zur Inanspruchnahme des LSG umgangen werden.

Die Stadt favorisiert eine Variante, in der sämtliche ursprünglich geplante Bauten untergebracht werden. Die Förderschule und die Gesamtschule rücken näher an die Wohnbebauung heran. Im LSG sollen die beiden wettkampffähigen Sportplätze errichtet werden.

In der MAZ vom 16./17.03.2019 wurde eine Mitteilung über das Werkstattverfahren veröffentlicht (Artikel kann aus rechtlichen Gründen nicht eingefügt werden). Es erschien der Eindruck, dass mit allen Beteiligten einschließlich der Bürgerinitiative Einvernehmen über das weitere Vorgehen erzielt wurde.

In der Diskussion haben wir deutlich "Nein!" zur Bebauung im LSG gesagt.

Wir haben eine Richtigstellung in der MAZ eingefordert, die auch am 19.03.2019 gedruckt wurde (Artikel kann aus rechtlichen Gründen nicht eingefügt werden).
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